AUSBILDUNGS- UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Ausbildungs- und Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme am Unterrichts- und Ausbildungssystem der VTC – Ving Tsun Company sowie der angeschlossenen VTC-Trainingsstandorte.
Mit Abschluss der Vereinbarung entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer, der VTC sowie dem gewählten VTC-Trainingsstandort.
Die Teilnahme berechtigt zum Besuch der angebotenen Unterrichtseinheiten und Ausbildungsinhalte entsprechend des gewählten Ausbildungsmodells.
2. Vertragsdauer und Kündigung (VTC-Ausbildungssystem | MHVTAK Dachverband)
Die Teilnahme am VTC-Ausbildungssystem wird zunächst für bis 12 Monate abgeschlossen und verlängert sich anschließend automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.
Die Kündigung muss spätestens einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich erfolgen.
3. Vertragsdauer und Kündigung (lokaler Trainingsstandort)
Die Vereinbarung mit dem gewählten VTC-Trainingsstandort wird zunächst für die vereinbarte Vertragslaufzeit geschlossen und verlängert sich anschließend auf unbestimmte Zeit, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.
Die Kündigung muss spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich erfolgen.
4. Ausbildungs- und Unterrichtssystem
Die Ausbildung innerhalb der VTC erfolgt nach einem strukturierten Unterrichts- und Ausbildungskonzept.
Die Inhalte umfassen unter anderem Selbstverteidigung, Wahrnehmung, Handlungssicherheit, Deeskalation, Reaktionsfähigkeit sowie körperliche und mentale Kompetenzentwicklung.
Der Unterricht erfolgt praxisnah, methodisch aufgebaut und orientiert sich an den jeweiligen Ausbildungsstufen innerhalb des VTC-Systems.
5. Ruhende Ausbildungsteilnahme in der lokalen VT-Company-Schule
Der Ausbildungsvertrag mit der lokalen VT-Company-Schule ruht bei nachgewiesener Sportuntauglichkeit von mehr als einem Monat Dauer. Die Sportuntauglichkeit ist durch ärztliches Attest nachzuweisen. Während dieser Zeit werden Monatsbeiträge nicht erhoben. Der Vertrag verlängert sich automatisch um die Ruhezeit.
6. Zahlungen
a) Die Zahlungen der Monatsbeiträge erfolgen auf das Konto der lokalen VT-Company-Schule.
b) Der jährliche Beitrag an den MHVTAK Dachverband erfolgt jeweils im Monat des Eintrittsdatums.
Für Mahnungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 € erhoben.
7. Trainingszeiten und Trainingsort
Trainingszeiten, Unterrichtsorte sowie eingesetzte Ausbilder können aus organisatorischen Gründen angepasst werden.
Änderungen berechtigen nicht zur außerordentlichen Kündigung.
8. Haftung
Die Teilnahme am Unterricht erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung.
Die VTC sowie die jeweiligen Trainingsstandorte haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Teilnehmer verpflichten sich, gesundheitliche Einschränkungen oder relevante körperliche Beeinträchtigungen vor Trainingsbeginn mitzuteilen.
9. Unterrichtscharakter
Das VTC-Ausbildungssystem dient der Vermittlung von Selbstverteidigung, Handlungssicherheit, Deeskalation, Bewegungs- und Handlungskompetenz sowie der persönlichen Entwicklung.
Es handelt sich nicht um eine therapeutische oder medizinische Maßnahme.
10. Nebenabreden
Nebenabreden oder Änderungen des Vertrages haben schriftlich zu erfolgen. Mündliche Nebenabreden sind ungültig.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird sie automatisch
durch die gesetzliche Regelung ersetzt. Die übrigen Vereinbarungen bleiben hier von unberührt.