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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten sowohl für die Markus Hering Ving Tsun Akademie, im folgenden
MHVTAK genannt, sowie für die lokale VT-Company-Schule. Mit Unterzeichnung des umseitigen Vertrages kommt
sowohl ein Vertrag mit der MHVTAK, als auch mit einer dem MHVTAK angeschlossenen VT-Company-Schule zustande.
Der Vertragspartner erwirbt mit Bezahlung des Jahresbeitrages, bzw. der Folgebeiträge und Aushändigung des
Mitgliedsausweises die Berechtigung, in einer lokalen VT-Company-Schule zu trainieren. Der Jahresbeitrag ist jeweils zu
Anfang des Vertragszeitraumes fällig. Bei vorzeitiger Kündigung der lokalen VT-Company-Schule wird dieser nicht anteilig
zurückerstattet.

 

2. Vertragsdauer und Kündigung (MHVTAK - Dachverband)
Die Mitgliedschaft im Dachverband gilt zunächst für 12 Monate und verlängert sich jeweils stillschweigend um jeweils
ein Jahr. Die Kündigung des Vertrages ist spätestens ein Monate vor Vertragsende dem Dachverband MHVTAK
gegenüber schriftlich zu erklären. Damit eine wirksame Kündigung vorliegt, sind der Kündigung folgende Unterlagen
beizufügen:

– Kündigungsschreiben an den Dachverband MHVTAK
– Kündigungsschreiben an die lokale VT-Company-Schule der MHVTAK

 

3. VertragsdauerundKündigung (lokale VT-Company-Schule der MHVTAK)
Der Ausbildungsvertrag mit der lokalen VT-Company-Schule kommt zunächst für deinen gewählten Zeitraum (6, 12 oder 24 Monate)  zustande und verlängert sich danach stillschweigend auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht einen Monate vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich beim Leiter der lokalen VT-Company-Schule gekündigt wird.


4. Lehrplanbasierte Ausbildung
Mit Unterzeichnung beginnt der Vertragspartner eine Ausbildung im VT-Company-VingTsun-System, die nach dem aktuellen,
von der VTAA Hongkong anerkannten und verifizierten Lehrplan zum Ving Tsun-Lehrer der MHVTAK durchgeführt wird.
Diese Ausbildung ermöglicht ihm, nach Erreichen der entsprechenden Prüfungen, das Ving Tsun-System zu
unterrichten und, nach Absprache mit seinem Ausbilder, eigene Schulorte zu eröffnen und eigenständig zu führen.

 

5. Ruhende Mitgliedschaft in der lokalen VT-Company-Schule
Der Ausbildungsvertrag mit der lokalen VT-Company-Schule ruht bei nachgewiesener Sportuntauglichkeit von mehr als
einem Monat Dauer. Die Sportuntauglichkeit ist durch ärztliches Attest nachzuweisen.
Während dieser Zeit werden Monatsbeiträge nicht erhoben. Der Vertrag verlängert sich automatisch um die Ruhezeit.

 

6. Zahlungen
a) Die Zahlungen der Monatsbeiträge erfolgen auf das Konto der lokalen VT-Company-Schule.
b) Der jährliche Beitrag an den MHVTAK Dachverband erfolgt jeweils im Monat des Eintrittsdatums.
Für Mahnungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 € erhoben.

 

7. Trainingszeiten und Trainingsort
Die Trainingszeiten, der Trainingsort und der lokale VT-Company-Ausbilder sind freibleibend. Änderungen aus wichtigem
Grund berechtigen nicht zur außerordentlichen Kündigung.

 

8. Haftung
Die lokale VT-Company-Schule übernimmt keine Haftung bei Sach-undPersonenschäden, nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit des Schulleiters. Der Vertragspartner verpflichtet sich, dem Leiter der lokalen VT-Company-Schule bei
Trainingsbeginn wahrheitsgemäße Angaben über eventuell vorliegende gesundheitliche Beeinträchtigung zu machen.

 

9. Nebenabreden
Nebenabreden oder Änderungen des Vertrages haben schriftlich zu erfolgen. Mündliche Nebenabreden sind ungültig.

 

10. Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird sie automatisch
durch die gesetzliche Regelung ersetzt. Die übrigen Vereinbarungen bleiben hier von unberührt.